Oktober 2021

13Okt 2021

Westfalenhallen-Weg dauerhaft offen halten und sichern

Im Erbbaurechtsvertrag mit der Stadt ist für die zentrale Wegeverbindung zwischen Innenstadt und Stadion geregelt, dass die Westfalenhallen GmbH auf ihrem Betriebsgelände „die weitere, entschädigungslose Nutzung dieser Wegeverbindung für den öffentlichen Fuß- und Radverkehr zu dulden hat“.Dieses für die Allgemeinheit verbriefte uneingeschränkte Nutzungsrecht will die 100 %ige Tochter der Stadt jetzt ...WEITERLESEN

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